Besuchsordnung

Der Botanische Garten Kiel genießt einen einzigartigen Ruf –
als Stätte der Wissenschaft und wegen der besonderen Schönheit seiner Anlagen.
Genau wie wir möchten Sie sicher auch, dass das so bleibt.

Deshalb bitten wir Sie, auf folgendes zu achten:
  • Das Mitführen von Haustieren ist in allen universitären Einrichtungen nicht erlaubt. (ausgenommen Assistenzhunde)
  • Fahrräder, Schlitten, Roller sowie gefährliche oder störende Gegenstände gehören nicht in den Botanischen Garten. Für Ihr Fahrrad gibt es in der Nähe der Eingänge Stellplätze. Eine Haftung können wir natürlich nicht übernehmen.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in den Botanischen Garten.
  • Eltern haften für Ihre Kinder! Achten Sie besonders auf offene Wasserflächen und die Wege im Alpinum. Im Garten befinden sich Wasserflächen, die mit Wassertiefen von 2 m die Gefahr des Ertrinkens bergen!
  • Das Ausüben jeglicher Sportarten ist nicht erlaubt.
  • Große Taschen aller Art, alles was Lärm macht und – natürlich – Blumensträuße müssen draußen bleiben. (Während der Öffnungszeiten der Gewächshäuser gibt es in der Eingangshalle die Möglichkeit, die Garderobenhaken zu nutzen, auch wenn wir keine Haftung übernehmen können.)
  • Fundsachen sollten Sie beim Aufsichtspersonal oder bei der Gartenverwaltung abgeben. (Fundsachen werden in der Verwaltung aufbewahrt. Auskunft unter Tel: 880-4275/-4276.)
  • Im Winter sind nur die Hauptwege geräumt. Bei drohenden Gefahren (z.B. Sturmwarnung) wird der Garten geschlossen. Die Besucher haben den Garten zu verlassen, wenn dies zu Ihrer Sicherheit angeordnet wird.
  • Gerne können Sie die Schönheiten unseres Gartens zu privaten Zwecken unentgeltlich fotografieren. Für das Fotografieren und Filmen zu gewerblichen Zwecken ist, gegen Entgelt, eine Fotoerlaubnis erforderlich. Diese muss bitte im Voraus beantragt werden (Tel: 880-4273).
  • Führungen werden ausschließlich von uns durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie Ihre Wünsche rechtzeitig mit uns (Tel: 880-4276/-4275).
  • Beachten Sie bitte die Anweisungen unseres Aufsichtspersonals; Tascheninhalte können überprüft werden.
Wir können weder Ersatz noch Entschädigung leisten, wenn:
  • aus technischen oder betrieblichen Gründen gewisse Bereiche gesperrt werden müssen,
  • Sie die begehbaren Wege verlassen (im Winter sind nur die Hauptwege gestreut),
  • an Kinderwagen oder Rollstühlen Schäden entstehen,
  • Sie anderweitig durch Missachtung dieser Bestimmungen zu Schaden kommen.
Besonders liegt uns am Herzen, dass Sie:
  • keine Pflanzen oder Pflanzenteile entnehmen
  • auch keine Pilze oder Zapfen oder Früchte oder Samen sammeln
  • keine Giftpflanzen berühren
  • nicht die Beete, gekennzeichneten Wiesenflächen oder gesperrten Wege betreten
  • keine Schilder versetzen oder entfernen
  • nicht die Anlagen beschädigen
  • Abfälle jeder Art in die entsprechenden Behälter geben
  • nicht die Tiere füttern (Krankheiten sind die häufige Folge). Außerdem verursachen Mäuse und Wildkaninchen in den Anlagen erhebliche Schäden.

Besucherinnen und Besucher erkennen mit Betreten des Botanischen Gartens diese Besuchsbestimmungen als verbindlich an; sie gelten auch für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen auf diesem Gelände.